Investitionsanforderungen der Gemeinde Sylt
| Neubau Feuerwache Flughafengelände | 7.000.000 | Euro | |
| Um- und Neubau Verwaltungsgebäude | 10.000.000 | Euro | |
| Abbruchkosen Marinefliegerhorst | 2.500.000 | Euro | ? |
| Oberflächenentwässerung 2. Abschnitt | 4.000.000 | Euro | |
| Parkraum am Bahnhof (Schwennsen) | 1.000.000 | Euro | ? |
| Diverse Straßenbaumassnahmen | 2.500.000 | Euro | ?? |
| Verpflichtung Wobau Süd jährlich | 854.000 | Euro | |
| __________________ | |||
| Zwischensumme | 27.854.000 | Euro | |
| jährlich lfd. Investitionen | 2.146.000 | Euro | ?? |
| Summe | 30.000.000 | Euro |
Die Kosten Therme sind hier noch nicht beziffert. Hierfür müssen notwendige Rücklagen gebildet werden. In der zweckgebunden Rücklage der Gemeinde Sylt sind bisher für laufende Rechtstreitigkeiten 2.5 Millionen Euro eingestellt. Hinzu kommen sicherlich noch Zuschussrückzahlungen des Landes ca. 3.000.000 Euro und ein laufendes Darlehen der Gemeinde geführt beim Eigenbetrieb Kurverwaltung über 5.500.000 Euro.
Hinzu kommen eventuell weitere Schadenersatzleistungen in nicht bekannter Höhe.
Meines Erachtens muss die notwendige Rücklage bei weit über 10.000.000 Euro liegen um vor unliebsamen Überraschungen annähernd gerüstet zu sein.
Das neue Finanzierungsvolumen liegt also bei weit über 40.000.000 Millionen Euro. Hinzu kommen die bereits vorhandene Schuldenlast in Höhe von ca. 8.000.000 Euro.
Wir sprechen von einer Gesamtverschuldung von ca. 50.000.000 Euro oder mehr. Kaum eine der hier genannten Investitionen bringt Ertrag – anders ausgedrückt ist wirtschaftlich und trägt sich selbst – Der gesamte Schuldendienst in Höhe von 3.000.000 Euro ?? muss von der Gemeinde getragen werden. Es wird noch einige Zeit brauchen, bevor eine Finanzplanung der nächsten Jahre aufgestellt werden kann, die auch eine Aussagekraft hat.
Wie für eine Finanzierung dieser Größenordnung der Schuldendienst von der Gemeinde getragen werden soll ist nicht nachvollziehbar. Für jährlich laufende Investitionen und einer freien Rücklage für unvorhergesehene Risiken müssen Mittel vorhanden sein.
Der Verwaltungshaushalt 2009 kann nur durch die gesamte Gewinnentnahme - aus dem Steuerverbundmodell – von der STS GmbH 2.500.000 Millionen Euro getragen werden.
Abzüglich des bisherigen Schuldendienstes (ca. 500.000 Euro) können dem Vermögenshaushalt ca. 2.000.000 Euro für Investitionen zugeführt werden.
Um zukünftig die Gewinnentnahme aus dem STS gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der STS GmbH mindestens ausgeglichen gestaltet werden kann. Hierzu sind Preisanpassungen (Wertverlust) bitter notwendig. Der Geschäftsführer hat auf diese Notwendigkeit in der Vergangenheit immer hingewiesen. Auch hier möchte ich auf eine notwendige Rücklagenbildung für zukünftige Investitionen hinweisen. Allerdings kann die Gewinnentnahme auch nur erfolgen, wenn die Beteiligungserträge der EVS nicht einbrechen.
Der 1. Nachtrag 2009 wird zur Konsolidierung beitragen. Er wird mehr Aussagekraft haben und genauer aufzeigen ob die Ansätze des 1. Haushaltes der Gemeinde Sylt richtig waren und sie entsprechend anpassen. Nach ersten Erkenntnissen wird die Haushaltslage sich nicht verbessern. Deshalb sollten Entscheidungen mit großen finanziellen Auswirkungen erst nach Beschlussfassung des 1. Nachtrages getroffen werden.
Abzuwarten bleibt auch, ob die Steuereinnahmen zukünftig etwa gleich bleiben. Bund und Land haben sie bereits angepasst. Ebenfalls hört man vom Städtebund einen sehr hohen Rückgang bei den Gewerbesteuererträgen. Hier muss sicherlich vorsichtig agiert werden.
Wir müssen Prioritäten setzen, welche Maßnahmen zuerst angepackt werden müssen.
Hier erwarte ich das Verständnis aller. Es kann nicht alles sofort umgesetzt werden.
Auf die Selbstverwaltung kommen wichtige Entscheidungen zu. Ich bin aber sicher, dass sie zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll entscheiden werden.
Die hier genannten Investitionen sind die bisher von Selbstverwaltung und Verwaltung bisher kurzfristig benannt. Sie müssen nicht vollständig sein. Es gehören sicherlich noch weitere aus den einzelnen Ortsteilen und aus dem Fusionsvertrag hinzu. Sie haben sicherlich auch Priorität. Ich bitte es mir nachzusehen wenn ich sie hier nicht aufgeführt habe und um eine entsprechende Mitteilung.
Nennen möchte ich hier die wichtigen Beschlüsse des Schulverbandes, die sowohl zukünftig Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt in bisher noch nicht bekannter Höhe belasten werden.
Wolfgang Jensen, Finanzausschussvorsitzender
Sylt, den 24.07.2009
Erstellt am Donnerstag 20. August 2009
Unter: Allgemeines, Berichte | Comments Off